Leistungen
Mitglieder des Pflegevereins erhalten nach einjähriger Mitgliedschaft 25 % Nachlass auf alle grundpflegerischen Leistungen der Sozialstation der AWO, die nicht von der Krankenkasse, Pflegekasse oder anderen Versicherungsträgern übernommen werden. Die Leistungen des Pflegevereins sind subsidiär.
AWO-Mitglieder erhalten schon nach halbjähriger Wartezeit Leistungen des Pflegevereins.
Allerdings, hauswirtschaftliche Leistungen sind von der Kostenreduzierung ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Wer jetzt schon pflegebedürftig ist, kann keine verbilligten Leistungen des Pflegevereins erhalten.