Stiftung

Gemeinschaftsstiftung AWO Baden-Baden

Stifter sind wichtige Partner. Die Gemeinschaftsstiftung Arbeiterwohlfahrt Baden-Baden hat als gemeinnützige Einrichtung zum Ziel, das Wohlfahrtswesen schwerpunktmäßig auf den Gebieten der Senioren- und Jugendarbeit zu fördern sowie sozialpädagogische Aufgaben zu verfolgen.

Jeder Bürger, jede Bürgerin und jede private Einrichtung kann die Gemeinschaftsstiftung bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben und Ziele unterstützen.

Zustiftungen zum Stiftungsvermögen der Gemeinschaftsstiftung als Zeichen sozialen Engagements und gesellschaftlicher Verantwortung sind möglich und erbeten. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit dieser Stiftung immer effektiver.

Die Gemeinschaftsstiftung steht als selbständige, rechtsfähige Stiftung auch als Treuhänderin für nicht rechtsfähige Stiftungen und Stiftungsfonds zur Verfügung. Ebenfalls nimmt sie selbständige Stiftungen in ihre Obhut. Vor allem dann, wenn der Satzungsauftrag der treuhänderischen oder selbständigen Stiftung dem ihren entspricht.

Was heißt Stiften?
Für die langfristige und nachhaltige Verfolgung eines bestimmten Zwecks ist die Stiftung ein geeignetes Instrument. Sie muss grundsätzlich ihr Vermögen erhalten. Nur die jährlichen Vermögenserträge stehen für die Erfüllung des vom Stifter oder der Stifterin festgelegten Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiften heißt also, Vermögen dauerhaft dem Stiftungszweck zu widmen.

Was hat der Stifter vom Stiften?
Der Staat unterstützt die Gründung und den Aufbau gemeinnütziger Stiftungen. Dem Stifter – so auch dem Zustifter -, der der gemeinnützigen Stiftung Vermögenswerte überträgt, werden Steuerersparnisse zuteil. Auch die gemeinnützige Stiftung selbst wird steuerlich begünstigt. Neben dem materiellen Vorteil liegt uns aber besonders der idelle Nutzen am Herzen:

  • Die Befriedigung, bei der Erfüllung einer wichtigen sozialen Aufgabe nachhaltig zu helfen.
  • Verbinden des gemeinnützigen Engagements mit einer erfolgreichen, angesehenen gemeinnützigen Einrichtung.
  • Verbindung des Namens oder eines Unternehmens mit der Stiftung.
  • Persönliches soziales Engagement lebt auf Dauer in der Stiftung weiter.

Die Stiftung als Erbin
Mit der Gründung der Gemeinschaftsstiftung AWO Baden-Baden wurde eine Stiftung errichtet, die sich mit Rat und Hilfe in Testaments- und Erbschaftsfragen anbietet.

Mit ihren vielfachen Hilfen für behinderte und alte Menschen bietet sich die Gemeinschaftsstiftung als Partner besonders auch denjenigen an, die mit ihrem schwer erarbeiteten Geld und Vermögen nach dem Tod Gutes tun wollen. Durch Erbeinsetzung kann das Vermögen der Stiftung nachhaltig gestärkt und die Erfüllung ihrer Aufgabe gesichert werden.

Ein wohldurchdachtes Testament oder ein Erbvertrag können helfen, Streit zu vermeiden und Erbschaftssteuer zu vermindern. Die Gemeinschaftsstiftung bietet interessante Lösungen für alle Nachlassfälle an, darum sollte man sie bei seinen eigenen Überlegungen nicht auslassen: Fragen kostet nichts.

AWO Stiftung

Spendenkonto

Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
IBAN: DE87662500300030225155
BIC: SOLADES1BAD

Volksbank Baden-Baden*Rastatt eG.
IBAN: DE96662900000036465000
BIC: VBRADE6K

Eva Pfistner

Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen

07221 3617-20

Gemeinschaftsstiftung AWO Baden-Baden

Rheinstraße 164
76532 Baden-Baden
Tel.: 07221 3617-20
Fax: 07221 3617-50
E-Mail: post@awo-baden-baden.de

Helfen Sie mit. Engagieren Sie sich als Stifter in unserer Gemeinschaft.

 
 

Referenzen

"Ich engagiere mich für die AWO, weil sie exzellente soziale Leistungen erbringt – bei geringen Verwal-tungskosten"

Wolfgang Grenke – GRENKELEASING AG