Kosten

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Was kostet die Hilfe?

Häusliche Krankenpflege

Versicherte erhalten in ihrem Haushalt neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte. Diese Leistungen müssen vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt sein. Bei Vorliegen der Genehmigung durch die Krankenkasse können die erbrachten Leistungen direkt mit dieser abgerechnet werden. Zusätzliche Kosten entstehen dann keine. Fehlt die Genehmigung der Krankenkasse, müssen die Kosten selbst getragen werden.

Grundpflege

Bei Vorliegen bestimmter Anspruchsvoraussetzungen kann eine Abrechnung über Ihre Pflegekasse oder das Sozialamt erfolgen. Bei der Antragsstellung sind wir behilflich. Abgerechnet wird nach Leistungseinheiten, so genannten Modulen.

Preisliste ab November 2024

Falls weder die Kranken-/Pflegekasse noch das Sozialamt für die erbrachten Leistungen aufkommen, erhalten Sie von uns eine Privatrechnung.

Zur Vorsorge empfehlen wir Ihnen unseren Pflegeverein – schauen Sie doch einfach mal rein!

 
 

Referenzen

"Ich engagiere mich für die AWO, weil sie exzellente soziale Leistungen erbringt – bei geringen Verwal-tungskosten"

Wolfgang Grenke – GRENKELEASING AG